Pfandbedingungen für die Lieferung von Mehrwegverpackungen
per 01. Juli 2021
1. Pfandbeträge für definierte Verpackungen ( alle mit ADR-Zulassung, soweit nicht anders angegeben ) und Paletten
Kunststoffkanister | Volumen | 17,5 l, 20 l | € | 3,58 |
Kunststoffkanister | Volumen | 30 l | € | 3,58 |
Kunststoffkanister | Volumen | 60 l | € | 8,69 |
Lösemittelkanister, leitfähig, schwarz | Volumen | 30 l | € | 15,34 |
Rückvergütung für Lösemittelkanister | € | 10,23 | ||
Kanister für Levoxin | Volumen | 60 l | € | 82,00 |
Rückvergütung für Levoxinkanister | € | 66,00 | ||
Kunststofffässer | Volumen | 130 l, 200 l | € | 23,01 |
Metallfässer ( Garagenfässer ) | Volumen | 60 l | € | 8,18 |
Metall-Sickenfässer normal | Volumen | 200 l | € | 17,38 |
IBC ( Tankpalette, Container ) | Volumen | 450 l – 1.250 l | € | 153,39 |
Edelstahl IBC | Volumen | 1.000 l | € | 383,46 |
Europaletten | € | 18,00 | ||
Kunststoffpaletten | € | 46,01 | ||
Palettenwanne aus Kunststoff | € | 86,92 | ||
Feststoffcontainer | € | 153,39 |
2. Rücknahmebedingungen
- Rücksendung auf Kosten des Kunden oder kostenlose Rücknahme durch unser Auslieferungsfahrzeug bei nächster Anlieferung
- restlos entleert; restentleert ist die Verpackung, wenn sie unter Berücksichtigung der Konsistenz des Füllstoffes nach dem aktuellen Stand
der Technik bestmöglichst entleert ist - keine äußerlich sichtbaren Schäden, gefahrstoffrechtlich etikettiert, keine außen anhaftenden Produktreste
- keine Zerstörung der Plombe bei IBC
3. Rücknahmefristen
Die Pfandbeträge sind voll zu erstatten bei Rückgabe der Verpackung innerhalb eines Monats. Bei späterer Rückgabe
nehmen wir dem Kartellvertrag angemessene Abschläge bei der Rückerstattung vor:
bei späterer Rückgabe als | 31 Tage = | 25 % Abschlag |
„ | 180 Tage = | 50 % Abschlag |
„ | 270 Tage = | 75 % Abschlag |
„ | 365 Tage = | 100 % Abschlag |
Bei IBC sind nach Ablauf der Monatsfrist mind. € 25,56 pro angefangenen Monat zu berechnen. Erfolgt die Rückgabe zum
Auslieferungsfahrzeug des Großhändlers, so gilt als Zeitpunkt der Rückgabe die Versandbereitstellung mit der
Meldung dieser Bereitstellung an den Chemikaliengroßhändler.
4. Fremde Verpackungen
Die Gebinde sind in der Praxis stets Eigentum des Lieferanten des Füllgutes. Soweit dies unauslöschbar vermerkt ist,
z.B. durch Einprägung, dürfen die Gebinde von Wettbewerbern nicht zurückgenommen werden. Soweit die Eigentümer-Kennzeichnung
aber ohne weiteres entfernt werden kann, z.B. durch Ablösung von Etiketten, gestehen sich die Gesellschafter das Recht zu, Gebinde
anderer Gesellschafter zurückzunehmen zu den o.g. Bedingungen.
5. Bestellwert
Wir behalten uns vor, für Aufträge mit einem Warenwert unter € 100,00 netto einen Kleinmengenzuschlag von € 50,00 in
Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Aufträge mit der Lieferbedingung ab Werk Ostrach.
6. Frachtzuschlag
Wir behalten uns vor, für Aufträge mit einem Warenwert unter € 200,00 netto anteilige Frachtkosten gemäß dem
Frachttarif unserer Hausspedition in Rechnung zu stellen.